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BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Angemessene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien (vermiedene Kosten) - Bestimmung der vermiedenen Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95
Für ihre Behauptung, die Beklagte habe sie durch Zahlung einer unangemessen niedrigen Vergütung unbillig behindert, trägt die Klägerin die Beweislast (vgl. BGHZ 116, 47, 56 - Amtsanzeiger). - BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92
Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt; …
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95
Im übrigen wird zu berücksichtigen sein, daß § 287 ZPO dem Anspruchssteller die Darlegung und die Beweisführung erleichtert (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664;… Urt. v. 28.9.1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248, 3250, m.w.N.). - BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94
Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen …
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95
Im übrigen wird zu berücksichtigen sein, daß § 287 ZPO dem Anspruchssteller die Darlegung und die Beweisführung erleichtert (…vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664; Urt. v. 28.9.1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248, 3250, m.w.N.). - BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
"Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die …
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95
Die vollständige oder teilweise Vorenthaltung der angemessenen Vergütung ist eine unbillige Behinderung, die gemäß § 35 GWB einen Anspruch auf Beseitigung des dadurch entstandenen Störungszustands und - bei Verschulden - zudem einen Anspruch auf Schadensersatz begründet (vgl. BGH, Urt. v. 2.7.1996 - KZR 31/95, WuW/E 3074, 3076 f. - Kraft-Wärme-Kopplung, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen). - BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95
Wie der Senat in seinem - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - Urteil vom 6. Oktober 1992 (BGHZ 119, 335 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung I) dargelegt hat, ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Gebietsmonopol, das die Wahl zwischen dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien und solchem aus endlichen Primärenergiequellen hat, grundsätzlich verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und dafür einen angemessenen Preis zu zahlen, dessen Höhe den aufgrund der Einspeisung ersparten Kosten einer anderweitigen Beschaffung entspricht (sogenannte vermiedene Kosten).
- BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97
Kraft-Wärme-Kopplung II
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, ob das Energieversorgungsunternehmen, in dessen Netz der vom Kleinerzeuger produzierte Strom eingespeist wird, sich im wesentlichen auf die Verteilung fremderzeugten Stroms beschränkt (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung I; 133, 177, 179 - Kraft-Wärme-Kopplung I) oder selbst in erheblichem Umfang Strom erzeugt (vgl. BGHZ 134, 1, 6 f. - Stromeinspeisung II; BGH, Urt. v. 22.10.1996 - KZR 18/95, WuW/E 3099, 3101 - Stromveredelung).